Das Grundgesetz der BRD

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Liebe Freundin, sehr geehrter Leser,

wie Sie wissen, kämpfe ich für die Durchsetzung der Interessen des weiblichen Geschlechts, weil der männliche Mensch minderwertig ist und in Überkompensation dieser Minderwertigkeit die Lebensgrundlage der Menschen auf dem System Erde mit seiner unkontrollierten Aggressivität vernichtet. Nur weibliche Eigenschaften, wie Hilfsbereitschaft, Kooperation und Bescheidenheit, können diesen Untergang der Menschheit abwenden.

Deshalb habe ich eine Petition beim Bundestag eingereicht, die zum Ziel hatte, das Grundgesetz gegen seine Aufweichung durch Religionsgemeinschaften zu schützen.

Leider musste ich feststellen, dass der Deutsche Bundestag vor den Religionsgemeinschaften einknickt. Er stellt die Interessen der Religionsgemeinschaften über das Grundgesetz.

Das Grundgesetz ist weniger wert als religiöse Gesetze.

Hier die Einzelheiten:

Petition

Überschrift:

Artikel 4GG (Religionsfreiheit) darf nicht zur Aufhebung der Grundrechte missbraucht werden.

Text:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Artikel 4.2. (Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.) ergänzt wird um die Einschränkung: …, soweit hierdurch nicht die Grundrechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2GG) anderer verletzt oder aufgehoben werden."

Begründung:

Die religiöse Praxis einiger Religionen hebt derzeit die Grundrechte für einen großen Teil der Bevölkerung auf.

1. Die freie Entfaltung der Frau wird mit Hinweis auf die Religion aufgehoben. Der Ehemann bestimmt, was seine Ehefrau zu tun und zu lassen hat. Die Ehefrau ist aus religiösen Gründen verpflichtet, den Anweisungen des Ehemannes Folge zu leisten. Diese religiöse Befehlsgewalt hebt die Freiheitsrechte eines großen Teils der Bevölkerung der BRD auf. Das Grundgesetz muss jedoch für alle Bürger gelten, auch für alle Frauen, gleich welcher Religionszugehörigkeit. Diese Frauen müssen, wenn sie in der BRD leben, vor der Gewalt ihrer Religionsführer, Väter und Ehemänner geschützt werden.

2. …

Die Antwort des Petitionsausschusses:

Sehr geehrter Herr Zimmerman,

… Nach Prüfung aller Gesichtspunkte ist der Ausschussdienst zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Umsetzung Ihres Anliegens angesichts der gegenwärtigen Handlungsprioritäten auf diesem Gebiet ausgeschlossen erscheint.

… Kommt es zu Konflikten zwischen der Religionsfreiheit und anderen Verfassungsgütern, ist eine Abwägung vorzunehmen. …

Weil Ihre Petition nicht den gewünschten Erfolg haben wird, sieht der Ausschuss von einer Veröffentlichung auf der Internetseite des Petitionsausschusses ab. …

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Tanja Liebich

Leider wissen wir, mit welchem Ergebnis diese Abwägung vorgenommen wird: die religiösen Gesetze stehen über den Errungenschaften unserer Kultur. Die Gleichberechtigung der Frau ist weniger wert als ihre von der Religion bestimmte Rolle, ihre Würde als Mensch darf aus religiösen Gründen missachtet werden, die freie Entfaltung der Persönlichkeit weiblicher Menschen darf verhindert werden, wenn dies angeblich "Gottes Wille" ist. Der Mann hingegen darf alles. Verstoßen seine Handlungen gegen das Strafrecht, wie beispielsweise Misshandlungen seiner Ehegattin, Morde usw., darf er mit der Milde des Gerichts rechnen, falls er diese mit religiösen Motiven begründet.

Kurz gesagt: das Grundgesetz steht nur auf dem Papier, es versagt jedoch bei der Inschutznahme weiblicher Menschen vor Missachtung seiner Vorschriften durch den Mann.

traurig, traurig …. Aber seien Sie unbesorgt: ich werde meinen Kampf nicht aufgeben.

Genießen Sie dennoch das Leben soweit es möglich ist

Ihr Rudi Zimmerman, Gesellschaftsanalytiker

Berlin, den 2.10.2015

Nachtrag:
Der Petitionsausschuss beschäftigte sich weiterhin mit der Frage der Integration und übersandte mir im Oktober 2016 eine Stellungsnahme zur Petition
Pet 1-18-06-26-025688. Darin vertritt er die Meinung, dass die angebotenen Integrationskurse das Problem der Nichtanerkennung des Grundgesetzes lösen würden. Neben 6 Sprachkurse werde nämlich noch als 7. ein “Orientierungskurs” angeboten, in dem die Teilnehmer über “
die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur sowie Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung” unterrichtet werden würden.
Dies ist erstens lediglich ein Angebot zur Wissensvermittlung. Ob der Teilnehmer jedoch die Rechtsordnung, über die er belehrt wird, annimmt oder diese akzeptiert, bleibt völlig offen. Ein Anerkenntnis der Gleichberechtigung der Frau und anderer Werte der deutschen Rechtsordnung und Kultur wird jedoch nicht verlangt. Der Teilnehmer darf weiterhin ein Feind des Grundgesetzes bleiben und damit unsere Rechtsordnung und Kultur untergraben.

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